AGB

1. Geltung
Für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt.  
2.2 Jeder Auftrag wird von uns schriftlich bestätigt. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
2.3 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Lieferzeit, Lieferverzug
3.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.2 Wenn wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich wird, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser AGB beschränkt.

4. Preis und Zahlung
4.1 Unsere Preisliste ist unverbindlich. Es gelten die jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
4.3 Mit Ablauf der 30-Tages-Frist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderun-gen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

5. Versand, Verpackung
Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Alle Sendungen reisen auch im Falle frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.
6.2 Greifen Dritte auf die gelieferte Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.
6.3 Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware herauszuverlangen.
6.4 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend folgende Regelungen:
6.4.1 Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.4.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt jedoch bereits jetzt die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderung sicherungshalber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der gelieferten Ware treten (auch bei Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück) oder sonst hinsichtlich dieser entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung dürfen wir nur im Verwertungsfall widerrufen.

7. Mängelhaftung
7.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
7.2 Für Schadensersatzansprüche gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziffer 8.
7.3 Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten darüber hinaus nachstehende Einschränkungen:
7.3.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
7.3.2 Alle Mängelansprüche setzten voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.3.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.
7.4 Bei Holzprodukten können wir, da Holz ein Naturprodukt ist, keine Gewährleistung für das Vergrauen des Holzes oder für Rissbildungen übernehmen.

8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
8.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen eingeschränkt.
8.2 Wir haften nicht
a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
b) im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder Dritten oder des Eigentums des Kunden vor erheblichen Schäden bezwecken.
8.3 Soweit der vorstehende Haftungsausschluss nicht greift und wir dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder die wir hätten kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden auf einen Betrag von EUR 5.000.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Vorstehende Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz
Wir speichern Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes und behalten uns das Recht vor, die Daten Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Münster/Westfalen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten daraus. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.  
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.